Aufgrund ihrer Tätigkeiten unterliegt die Spital-Pharmazie dem Heilmittelgesetz. Dieses fordert ein umfassendes Qualitätssicherungssystem, welches die Vorgaben der Regeln der Guten Herstellungspraxis (GMP-Regeln: Good Manufacturing Practice) umsetzt. Unter der Leitung der Qualitätssicherung konnte im Jahre 2001 die Bewilligung zum Grosshandel und zusätzlich im Jahre 2002 die Bewilligung zur Herstellung und zur Einfuhr von Arzneimitteln erlangt werden. | Zur Aufrechterhaltung der Betriebsbewilligung wird die Spital-Pharmazie alle 2 Jahre durch das Regionale Heilmittelinspektorat der Nordwestschweiz reinspiziert. |