Betäubungsmittel (BM) unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz und bedürfen somit einer besonderen Handhabung. Wichtig ist die BM-Buchhaltung, welche die Verfolgung der Ein- und Ausgänge aller Betäubungsmittel ermöglicht. | Für die Ausstellung von Betäubungsmittel-Rezepten gibt die Broschüre «Das Verordnen von Arzneimitteln auf Rezept» wichtige Hinweise für die korrekte Handhabung. |
Betäubungsmittel werden entweder per SRM durch berechtigte Personen oder im Original mit dem Formular «Bestellung an ISP-Q für BM» (Formular mit oranger Ecke) und mit obligater Unterschrift angefordert, wobei keine Korrekturen vorgenommen werden dürfen. Zwingend per Formular sind Bestellungen von nicht lagerhaltigen Betäubungsmitteln notwendig, die Bestellung per Freitext ist für Betäubungsmittel nicht zulässig. Bei einem Schreibfehler wird die fehlerhafte Zeile durchgestrichen und der zu bestellende Artikel wird auf den leeren Zeilen des unteren Bereichs des Formulars erneut aufgeführt. | Die elektronische Bestellung von Betäubungsmitteln ist nur zu normalen Öffnungszeiten der Spital-Pharmazie möglich. Die Bestellung von Diaphin erfolgt ausschliesslich mit dem Formular «Bestellung an SPh für Betäubungsmittel - Diaphin»(Formular mit oranger Ecke). Zusätzlich mitgeliefert werden muss die Delegierte Behandlungsverordnung sowie die BAG-Bewilligung (oder den Antrag zur BAG-Bewilligung). Verschickt werden die Betäubungsmittel nur in geschlossenen Kisten per STA oder als Ausnahme mit der Rohrpost, wobei der Erhalt der Arzneimittel von der Station telefonisch bestätigt werden muss. |
Die gelbe Kontrollkarte dient der Dokumentation aller Ein- und Ausgänge und der monatlichen Kontrolle des BM-Bestandes. Für alle Präparate wird am 1. Januar jeden Jahres eine neue Kontrollkarte begonnen. Die alten Karten müssen an die Spital-Pharmazie retourniert werden. | Für die Betäubungsmittel als Trinklösung wird pro Originalpackung eine neue Kontrollkarte verwendet. Die Ausgänge werden wie üblich pro Verabreichung als Milliliter dokumentiert. Die Spalte «Bestand» bleibt leer. Ist die Flasche leer, werden die Verabreichungen addiert. Eine Toleranzgrenze bis +/- 15% wird akzeptiert und benötigt keine Zwischenfallmeldung. |
Die Meldung eines Fehlbestandes oder eines Diebstahls muss umgehend mittels des Formulars «Meldung BM-Zwischenfall» erfolgen. | Bei schwerwiegenden Zwischenfällen nimmt die Spital-Pharmazie mit der Station Kontakt auf und diskutiert mögliche Ansätze zur Problemlösung. Nach den Angaben der Station wird durch die Spital-Pharmazie einen Zwischenfallbericht erstellt. |
Mit dem Formular «Regelung der BM-Handhabung auf den Stationen» werden Angaben zum Umgang mit Betäubungsmittel und Verantwortlichkeiten schriftlich dokumentiert. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular muss jährlich von den Stationen ausgefüllt und bis Ende Januar zusammen mit den Kontrollkarten und dem BM-Jahreskontrollblatt (siehe nächster Abschnitt) an die Spital-Pharmazie retourniert werden. Eine Kopie des ausgefüllten Formulars muss auf Station zurück behalten werden. | Auf dem Formular «BM-Jahreskontrollblatt» werden die monatlichen Kontrollen der Betäubungsmittelbestände durch die Verantwortlichen der Station dokumentiert. Verantwortlich für die monatlichen Kontrollen ist die auf dem Formular «Regelung der BM-Handhabung auf den Stationen» erwähnte Person oder ihre Vertretung. Das BM-Jahreskontrollblatt wird jeweils per Ende Jahr an die Spital-Pharmazie zurückgesandt. Neue Formulare werden zu Beginn des Jahres zusammen mit einem Anschreiben versandt. |