Die Arzneimittelkommission

Die Arzneimittelkommission (AMK) hat die Aufgabe, eine Selektion aus dem in der Schweiz zur Verfügung stehenden Arzneimittelnsortiment (ca. 7000 Produkte in ca. 30'000 Dosierungsstärken und Arzneiformen) zu treffen. Ökonomische, logistische sowie medizinisch-pharmazeutische Gründe zwingen zu einer Begrenzung der Anzahl zur routinemässigen Anwendung zur Verfügung gestellter Arzneimittel. Diese sind in der Arzneimittelliste (AML) aufgeführt und sind in der Spital-Pharmazie an Lager.

Die Organisation der AMK sowie deren Pflichten und Aufgaben sind in dem von der Spitalleitung am 22.07.2005 genehmigten und beschlossenen AMK-Reglement festgelegt.

Dieses legt unter anderem fest, dass für bestimmte Arzneimittel oder -gruppen Richtlinien hinsichtlich des korrekten Umgangserstellt werden können, falls dazu eine Notwendigkeit besteht.

Die in der AML gelisteten Präparate werden aufgrund mehrerer Kriterien beurteilt und ausgewählt:

  • Dokumentation bezüglich Wirksamkeit und Verträglichkeit, therapeutische Eigenschaften, Kompatibilität sowie Stabilität
  • Günstige pharmakokinetische und -dynamische Eigenschaften
  • Minimierung der Verwechslungsgefahr
  • Ausreichende Lagerfähigkeit

Bei der Auswahl von Generika bietet das durch die AMK verabschiedete Generika-Reglement die Grundlage. Die Auswahl der Arzneimittel spiegelt die lokale Pharmakotherapiepraxis am USB wieder.

Traktanden

Traktanden für die AMK sind schriftlich bei der Spital-Pharmazie als Geschäftsstelle der AMK unter Verwendung des offiziellen Antragsformulars einzureichen und müssen spätestens 3 Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin in der Spital-Pharmazie vorliegen.

Das Antragsformular ist auch über die Spital-Pharmazie erhältlich. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und fügen Sie die im Antragsformular erwähnte Literatur bei.

Richtlinien der Arzneimittelkommission und Empfehlungen DrugSafety@USB