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Nr.22/2016 Lagerung von brennbaren Flüssikeiten


Gesamtvolumen

Ordnungsgemässe Lagerung

≤ 25 Liter

Raum beliebiger Bauart

Lagerung der Gefässe in Auffangwannen

In einer Auffangwanne können verschiedene Flüssigkeiten gelagert werden. Das Volumen der Auffangwanne muss den Inhalt des grössten Gefässes fassen.

25  – 100 Liter

Lagerung der Flüssigkeiten in einen zertifizierten feuerbeständigen Gefahrenstoffschrank (Schrank RF 1).

Alle Flüssigkeiten, die mit dem Gefahrenzeichen leichtbrennbar gekennzeichnet sind, fallen unter diese Bestimmung. Hierzu zählen beispielsweise Ethanol oder Händedesinfektionsmittel.

Alt (bis 30.05.2017)

Neu (ab 01.06.2015)

Gefahrstoffkennzeichnung nach
Richtlinie 67/548/EWG

Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien GHS nach REACH / CLP Verordnung.

Bei der Lagerung von Wasserstoffperoxid und Aceton müssen die Gefässe in verschiedenen Ebenen und Auffangwannen gelagert werden.

Bitte achten Sie immer darauf, ätzende Flüssigkeiten nicht über Augenhöhe zu lagern.

Diese Mitteilung wurde in Zusammenarbeit mit Herrn Wirz (Leiter Prävention) erstellt.


PM 22-2016 brennbare-Fluessigkeiten

[24. Okt. 2016] Weiterempfehlen Weiterempfehlen