Rückruf

Gelegentlich kommt es vor, dass Heilmittel (Arzneimittel und Medizinprodukte) nachträglich festgestellte Qualitätsmängel aufweisen, die es notwendig machen aus Sicherheitsgründen ein Produkt vom Endverbraucher zurückzufordern. Die Information für ein Vorliegen eines Qualitätsmangels erfolgt durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic), die Industrie oder durch die Spital-Pharmazie selbst. Als Ihr Arzneimittellieferant sind wir gesetzlich verpflichtet, ein Rückrucksystem zu betreiben, das sicherstellt qualitativ minderwertige Produkte schnell und effizient zurückzurufen.Beim Vorliegen eines Qualitätsmangels werden Sie durch die Spital-Pharmazie schriftlich aufgefordert die betroffene Ware zu retournieren. Aufgrund des Schweregrads eines Qualitätsmangels unterscheiden wir zwischen der Rückrufklasse I und Rückrufklasse II. Bei Rückrufen der Klasse I handelt es sich um schwerwiegende qualitative Mängel, welche potentiell lebensbedrohlich sind, z.B. falscher Wirkstoff, falsche Dosierungsstärke oder mikrobielle Kontamination. Bei der Klasse II handelt es sich um qualitative Mängel die zu einer falschen Behandlung des Patienten führen können, z.B. falsche oder irreführende Beschriftung, fehlerhafte Verpackung oder mangelnde Produktstabilität.

Vorgehen

Beim Vorliegen eines qualitativ minderwertigen Produktes bestimmt die Spital-Pharmazie die Rückrufklasse und eruiert deren Bezüger. Die Bezüger werden entweder mit dem Formular Rückrufklasse I oder Rückrufklasse II aufgefordert das Produkt an die Spitalpharmazie zu retournieren. Bei der Rückrufklasse I werden Sie via Fax (im Notfall via Telefon), interner Rohrpost oder STA schriftlich informiert und aufgefordert, den gesamten Warenbestand des betroffenen Produktes innerhalb 2 Stunden nach Erhalt des Rückrufes zusammen mit dem ausgefüllten Rückrufformular an die Spital-Pharmazie zu retournieren. Es ist wichtig, dass auch ohne Warenbestand das ausgefüllten Rückrufformular an die Spital-Pharmazie zu retournieren.Bei der Rückrufklasse II werden Sie im Rahmen der normalen Arzneimittelbelieferung (z.B. blaue Arzneimittelkiste) ebenfalls schriftlich informiert und aufgefordert, den gesamten Warenbestand des betroffenen Produktes innerhalb 3 Tagen nach Erhalt des Rückrufes zusammen mit dem ausgefüllten Rückrufformular an die Spital-Pharmazie zu retournieren. Hier ist es ebenfalls wichtig, dass auch ohne Warenbestand das ausgefüllten Rückrufformular an die Spital-Pharmazie zu retournieren. Die retournierte Ware wird nach Abschluss des gesamten Rückrufs den Bezügern gutgeschrieben.