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Nr. 19/2013 - Regelung Personalverkauf

Die Spital-Pharmazie wird den Bezug von Arzneimitteln im Rahmen des Personalverkaufs ab Oktober 2013 für alle Mitarbeitenden des USB und der vertraglich betreuten Spitäler wie folgt regeln:



1.    Allgemeine Hinweise / Öffnungszeiten Personalverkauf
Mitarbeitende des USB und der Vertragsspitäler können jeweils am Dienstag und Donnerstag von 14:00 – 15:00 Produkte im Rahmen des Personalverkaufs am Schalter in der Spital-Pharmazie beziehen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir aus betrieblichen Gründen keine Ausnahmen von diesen Zeiten machen können.

Sollten es Ihnen zu diesen Zeiten nicht möglich sein, bei uns vorbeizukommen, können Sie u.U. auch eine Kollegin / einen Kollegen bitten, das gewünschte Produkt für Sie während der Öffnungszeiten des Personalverkaufs zu besorgen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass der Personalverkauf nicht für dringend oder notfallmässig benötigte Arzneimittel gedacht ist. In diesem Zusammenhang dürfen wir Sie an die öffentliche Apotheke Ihrer Wahl verweisen.

Gerne möchten wir darauf hinweisen, dass wir im Rahmen des Personalverkaufs keine ausführliche Beratung anbieten können. Diesbezüglich würden wir Sie ebenfalls an die öffentliche Apotheke Ihrer Wahl verweisen.

Bitte weisen Sie sich grundsätzlich mit Ihrem Badge als Mitarbeitende(r) des USB bzw. eines unserer Vertragsspitäler aus. Die Zuordnung zur Berufsgruppe der ärztlichen Mitarbeiter erfolgt ebenfalls anhand Ihres Badges oder Ihres FMH-Ausweises.

2.    Preise
Alle Personalverkaufsbezüge von Mitarbeitenden des USB und der Vertragsspitäler werden zum jeweils aktuellen Nettogestehungspreis (Gleitender Preis, GLD) zuzüglich eines Aufschlags von 20% in Rechnung gestellt.

3.    Bezahlung
Bitte bezahlen Sie Ihren Personalverkauf in bar am Schalter. Eine Kartenzahlung ist nicht möglich.

4.    Rezeptabrechnung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir keine Rezepte mit den Krankenversicherern abrechnen können. Die Abgabe von Arzneimitteln auf Rezept ist somit nicht möglich.

5.     Arzneimittelsortiment Personalverkauf

a.    Allgemeine Hinweise        
Die Abgabe beschränkt sich auf Produkte, die in der Spital-Pharmazie an Lager sind. Bestellungen nicht-lagerhaltiger Produkte sind somit nicht möglich. Als Orientierung über das verfügbare Sortiment kann Ihnen die elektronische Arzneimittelliste der Spital-Pharmazie dienen.

Der Bezug von Betäubungsmitteln, Arzneimitteln des Verzeichnis b der BetmVV (z.B. Benzodiazepine) und in der Schweiz nicht zugelassenen Arzneimitteln (Importpräparate sowie Produkte in Lohn- und Eigenherstellung) ist aus rechtlichen Gründen ausgenommen. Desgleichen ist die Abgabe von Chemikalien und Reagenzien generell ausgeschlossen.

Da der Personalverkauf für den unmittelbaren persönlichen Bedarf gedacht ist, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir die Abgabemengen auf 1 bis 2 Packungen pro Produkt beschränken.

b.    Ergänzende Bestimmungen für nicht-ärztliche Mitarbeiter   
Die Abgabe von Arzneimitteln ist auf lagerhaltige Medikamente der Abgabekategorien C, D und E limitiert. Verschreibungspflichtige Arzneimittel können somit nicht bezogen werden.

c.    Ergänzende Bestimmungen für ärztliche Mitarbeiter 
Ärztliche Mitarbeiter können lagerhaltige Arzneimittel der Abgabekategorie A – E beziehen. Unterassistenten sind hiervon jedoch ausgenommen, für sie gelten die Bestimmungen für nicht-ärztliche Mitarbeiter.

6.    Situation bei Lieferengpässen
Lieferengpässe stellen eine permanente Herausforderung für die Spital-Pharmazie dar. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Produkte, die von einem Lieferengpass oder einer Knappheit z.B. während einer Pandemiesituation betroffen sind, nicht im Rahmen des Personalverkaufs abgeben. Die Versorgung der Stationen und Abteilungen und somit der Patienten hat in diesem Fall Priorität.


PM 19-2013 Personalverkauf

[27. Sep. 2013] Weiterempfehlen Weiterempfehlen