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Nr. 05/2010 Neues Bestellformular für Importarzneimittel (NZA)

Als Nicht zugelassene Arzneimittel (NZA) werden in einem Drittland vertriebene Arzneimittel bezeichnet, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Diese dürfen grundsätzlich nur importiert werden, wenn kein gleichwertiges Arzneimittel in der Schweiz zugelassen ist. Genauere Hinweise siehe unter www.swissmedic.ch > Bewilligungen > Sonderbewilligungen > Humanarzneimittel.



Für Sonderanforderungen zum Import von Arzneimittel muss immer das Formular Bestellung an die Spital-Pharmazie für: Nicht zugelassene Arzneimittel, welche nicht in der AML gelistet sind verwendet werden. Das überarbeitete Formular finden Sie auf der Website der Spital-Pharmazie unter http://www.spitalpharmazie-basel.ch/dienstleistungen/nza.htm.

Auf dem Bestellformular werden folgende Angaben benötigt:

  • Bewilligungsträger / Leitender Arzt / Oberarzt
  • Präparat (Präparatename, Dosierung, Darreichungsform, Anzahl Packungen)
  • Angaben zum Patienten
  • Angaben zum Anwendungsgebiet (Indikation)
  • Unterschrift Chefarzt, Oberarzt oder Bewilligungsinhaber

Die Lieferzeit für NZA beträgt aus zollrechtlichen Gründen im Normalfall drei Arbeitstage. Wir bitten Sie, dies bei längerfristig planbaren Therapien zu berücksichtigen und Ihre Bestellung rechtzeitig an uns zu senden.

Bei Fragen zum Import von Arzneimitteln und zum Bestellvorgang können Sie sich an den Dienstpharmazeuten der Klinikbetreuung unter Tel intern 87913 wenden.

 

 


PM 05-2010

[14. Apr. 2010] Weiterempfehlen Weiterempfehlen