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Nr. 01/2010 Arzneimitteltransport in der kalten Jahreszeit

Bekanntlich gibt es eine beachtliche Anzahl Arzneimittel, die temperaturempfindlich sind.
Normalerweise denkt man dabei primär an Arzneimittel, deren Stabilität vom Einhalten einer mehr oder minder strikten Kühlkette abhängig ist.



Es gibt jedoch ebenso Arzneimittel, deren Qualität und Stabilität durch tiefe Temperaturen beeinträchtigt wird: durch irreversible Kristallisation, durch Verlust der Homogenität oder durch Proteindenaturierung kann ein signifikanter Wirkungsverlust eintreten.
Arzneimittel aus unserem Sortiment, für welche der spezifische Lagerungshinweis „nicht kühlen / nicht einfrieren“ gilt, sind beispielsweise:
Alvesco Dosieraerosol, Spiriva Kapseln, Insuline, Impfstoffe, rekombinanter Blutfaktor VIII etc.


Weisung bezüglich des Arzneimitteltransports
Wir möchten Sie daher auf die Weisung des Arzneimitteltransports der Spital-Pharmazie für unsere Vertragsspitäler hinweisen. Dort heisst es unter Punkt 4:
• Lagerungsbedingungen sind während der gesamten Transportzeit einzuhalten.
• die Arzneimittel sollen nicht länger als für die Zeitspanne des benötigten Transportweges den Einflüssen wie Kälte etc. ausgesetzt werden.
Wir weisen die Fahrer unserer externen Kliniken dringend hin, darauf zu achten, dass der jeweils zeitlich kürzeste Transportweg gewählt wird; keinesfalls dürfen bei Minustemperaturen die Arzneimittel in einem geparkten Fahrzeug verbleiben. Den kompletten Text der Weisung können Sie aus der Beilage auf Seite 2 entnehmen.

Weisung bezüglich des Arzneimitteltransports für vertraglich angebundene Kunden (Vertragsspitäler)
Diese Weisung fasst alle Tätigkeiten und Sorgfaltspflichten zusammen, die im Rahmen des Arzneimitteltransports von den vertraglich angebundenen Kunden erfüllt werden müssen, um ein ordnungsgemässes und GDP-konformes Verfahren zu garantieren. Zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit muss dieser Weisung Folge geleistet werden.


Transport

  1. Die vertraglich angebundenen Kunden sind verpflichtet, für die routinemässige Belieferung einen Transportdienst zu organisieren.
  2. Die Kunden tragen Sorge dafür, dass die Zeit von der Abholung in der Spital-Pharmazie bis zur ordnungsgemässen Versorgung durch die Station in der Stationsapotheke maximal 2 Stunden beträgt. Dies ist im Besondern bei Kühlware zwingend einzuhalten.
  3. Kühlboxen dürfen nicht wieder in einen Kühlraum oder –schrank gestellt werden, da dann die Gefahr von Minustemperaturen besteht und somit die Arzneimittel anfrieren können.
  4. Arzneimittel müssen so transportiert werden, dass:
    - deren Unversehrtheit nicht beeinträchtigt wird. Es müssen ausreichende Vorkehrungen gegen Auslaufen oder Zerbrechen getroffen werden
    - die Lagerungsbedingungen während der gesamten Transportzeit eingehalten werden. Arzneimittel, die bei kontrollierter Temperatur gelagert werden, müssen auch unter diesen Bedingungen transportiert werden (z.B. in Kühlboxen)
    - die Kennzeichnung nicht verloren geht
    - weder die Arzneimittel selbst durch andere Materialen kontaminiert werden, noch die Arzneimittel einen Einfluss auf andere Materialien ausüben
    - sie nicht länger als unbedingt nötig, dass bedeutet höchstens für die Dauer des Transports, Einflüssen wie Hitze, Kälte, Licht, Feuchtigkeit oder anderen schädlichen Bedingungen ausgesetzt werden
    - sie zu jedem Zeitpunkt vor Diebstahl oder unbefugtem Zugriff geschützt sind
  5. Sowohl die blauen Medikamentenkisten als auch die Kühlboxen (samt Zubehör) müssen an die Spital-Pharmazie retourniert werden.
  6. Die Medikamentenkisten und Kühlboxen müssen in einem sauberen und einwandfreien Zustand an die Spital-Pharmazie retourniert werden, der eine erneute Bestückung mit Arzneimitteln erlaubt.

PM 01-2010

[21. Jan. 2010] Weiterempfehlen Weiterempfehlen