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Nr. 16/2007 Abbildungen auf Packungsmaterial

Swissmedic stellt in letzter Zeit vermehrt fest, dass Firmen ihre Präparate mit Abbildungen ver­sehen, die Assoziationen zum Lebensmittelbereich wecken.



Laut Swissmedic sind nur Abbil­dungen zulässig, welche in direktem Zusammenhang mit der Anwendung des Präparates stehen, für die gesundheitliche Aufklärung wichtig sind und der Arzneimittelzulassungsver­ordnung nicht widersprechen. Die Swissmedic stützt sich bei der Beurteilung von Arzneimittel­packungen auf den Art. 1 des HMG und verweigert die Genehmigung von Packungen, welche die Arzneimittelsicherheit gefährden, die Patienten täuschen oder zu einer unzweckmässigen oder übermässigen Verwendung führen.

 

Beispiele von Packungsabbildungen, die beanstandet werden können

Packungen, auf denen Hilfsstoffe abgebildet sind, sind nicht zulässig. Beispielsweise werden bei der Abbildung von Aromastoffen (z.B. in Form von Orangen- und Zitronenschnitzen) Hilfs­stoffe gegenüber Wirkstoffen in ungerechtfertigter Weise in den Vordergrund gerückt. Abgebil­dete Trinkgläser verleiten zu der Meinung, dass das Präparat wie eine gewöhnliche Limonade eingenommen werden kann. Auch für Kinder sind solche Packungen sehr ansprechend; dies ist insbesondere auch wichtig, da Arzneimittelintoxikationen die zweithäufigste Ursache von Ver­giftungen im Kindesalter sind.

Packungen topischer Arzneimittel sollen klar von Kosmetika unterscheidbar sein.

 

Meldung von problematischen Packungen an die Spital-Pharmazie

Das Pflegepersonal ist gebeten, auffällige oder verwechslungsanfällige Packungen der Spital-Pharmazie zu melden. Viele Firmen gestalten ihre Verpackungen gemäss Corporate Identity in einem sehr ähnlichen Design. Dadurch erreichen die Firmen zwar einen hohen Wiedererken­nungseffekt, verschiedene Dosierungen oder auch unterschiedliche Präparate können aber oft auf den ersten Blick schlecht unterschieden werden. Auch Probleme im Umgang mit solchen Medikamenten sollen an die Spital-Pharmazie weitergeleitet werden. Dies gibt uns die Möglich­keit, die betreffenden Firmen darauf aufmerksam zu machen und auf Änderung und Abhilfe zu drängen.


PM 16-2007

[14. Jun. 2007] Weiterempfehlen Weiterempfehlen