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Nr. 40/2006 Beschlüsse der AMK-Sitzung USB 5/2006

In der Arzneimittelkommissions-Sitzung 5/2006 wurden folgende Änderungen der Arzneimittel­liste des USB beschlossen.



Regelung           Redimune® / Redimune® liquid (INN: Immunoglobuline human/ J06B)

Aufgrund von unerwünschten Arzneimittelwirkungen wurde durch die klinische Pharmakologie eine Regelung zur Anwendung von Redimune® und Redimune® liquid erstellt. Diese ist im Anhang an die Pharma-Mitteilung aufgeführt und gilt ab Oktober 2006. Die Verordnungen von Redimune® sind gemäss der Richtlinie auf den OA / LA / Chefarzt zu limitieren, die Bestellungen in der Spital-Pharmazie sämtlicher Formen von Redimune® werden nur noch mit Arztunterschrift ausgeführt.

Streichung        Calcijex (INN: Calcitriol/ A11C)

Der Vertrieb von Calcijex® wurde in der Schweiz eingestellt. Da die Behandlung von Hypocalzämie mehrheitlich oral mit Rocaltrol® erfolgt, kann Calcijex® ersatzlos aus der AML gestrichen werden.

Streichung        Zofran® (INN: Ondansetron/ A04A)

Zofran® Ampullen 8 mg sind bisher in der AML gelistet, kommen aber weit weniger oft zur Anwendung als die Zofran® Ampullen 4 mg. Zur Straffung des Sortiments werden Zofran® Ampullen 8 mg aus der AML gestrichen, bei Bedarf können auch 2 Ampullen zu 4 mg verabreicht werden.
Zudem waren Zofran® Tabletten bisher am Lager der Spital-Pharmazie, jedoch nicht in der AML gelistet. Da die Zofran® Zydis Tabletten gegenüber den normalen Tabletten Vorteile bieten, da sie sich schnell im Mund auflösen und somit auch bei Schluckproblemen gegeben werden können, dennoch aber gleich teuer sind wie die normalen Tabletten, werden Zofran® Tabletten künftig mit den Zofran
® Zydis Tabletten ersetzt.

Streichung        Glycerin 85% PhEur. 150 ml (INN: Glycerolum/ A06A)

Glycerin wird als orales Laxans nicht mehr angewendet, da genügend Alternativen wie zum Beispiel Paragol® N Lösung oder Bulboid® Zäpfchen zur Verfügung stehen. Die Alternativen sind für den Patienten angenehmer in der Einnahme, so dass die Glycerin Lösung aus der AML gestrichen wird.

Streichung        Keppra® (INN: Levetiracetam/ N03A)

Keppra® Tabletten weisen neu eine Bruchrille auf, so dass die Tabletten leicht teilbar sind. Zur Sortimentsbereinigung werden die selten zur Anwendung kommenden Keppra® Tabletten 250 mg gestrichen und mit Keppra® Tabletten 500 mg ersetzt. Zusätzlich verbleiben Keppra® Tabletten 1000mg in der AML.

Streichung        Gastrosil® ret (INN: Metoclopramid/A03F)

Gastrosil® retard Kapseln wurden von der Firma ausser Handel genommen, so dass keine retardierte Galenik von Metoclopramid mehr in der Schweiz zur Verfügung steht. Alternativ verbleiben die unretardierten Formen wie Paspertin® Tabletten / Tropfen / Zäpfchen in der AML.

Wechsel            Zinkamin® Falk (INN: Zink-Histidin/ A12C)

Die bisher in der AML gelisteten Zinkpräparate sind Zinkamin® Falk, ferner Berocca® als Kombinationspräparat, welches jedoch relativ teuer ist. Neu steht Zink Verla® als Monopräparat zur Verfügung. Da Zinkamin® Falk nur vom Ausland importiert werden kann und zudem leicht teurer ist als die Zink Verla® Tabletten, werden Zink Verla® neu in die AML aufgenommen und ersetzen Zinkamin® Falk Kapseln. Berocca® bleibt weiterhin in der AML gelistet.

Wechsel           Neomycin® (INN: Neomycinum/ J01G)

Der Vertrieb von Neomycin® Tabletten wurde eingestellt, ein wirkstoffgleicher Ersatz existiert nicht in der Schweiz. Alternativ kann nach Rücksprache mit den Infektiologen Humatin® (Paromomycin) angewendet werden, das als Ersatz neu in die AML aufgenommen wird.

PM 40-2006
PM 40 Redimune-Richtlinie

[2. Okt. 2006] Weiterempfehlen Weiterempfehlen