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Nr. 38/2006 Rezeptfälschungen
Anlässlich mehrerer kürzlich aufgetauchter Fälschungen von Rezepten des Universitätsspitals Basel möchte die Spital-Pharmazie daran erinnern, dass Rezeptformulare juristisch gesehen eine Urkunde darstellen und somit sorgfältig aufbewahrt werden müssen.

Insbesondere auf Polikliniken besteht die Gefahr, dass ein Rezeptblock entwendet wird und in der Folge Fälschungen in Umlauf gebracht werden.

Die sichere Verwahrung ist somit nicht nur bei Betäubungsmittelrezepten erforderlich, sondern auch bei den normalen Rezeptblöcken. Der Diebstahl von Rezeptblöcken ist in jedem Fall dem Dienstpharmazeuten der Spital-Pharmazie (Tel. 061/ 265 29 13, intern 87913) zu melden.


PM 38-2006

[9. Aug. 2006] Weiterempfehlen Weiterempfehlen