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Nr. 31/2006 Verfahren für Rücksendungen von Arzneimitteln
In der Vergangenheit wurden retournierte Arzneimittel oft lose in den Arzneimittel- bzw. STA-Kisten in die Spital-Pharmazie zurückgesandt, so dass eine Unterscheidung zwischen Retouren zur Gutschrift, Arzneimitteln zum Entsorgen und Rückrufen unter Umständen nur schwer möglich war.


Um die Rücksendung von Arzneimitteln übersichtlicher zu gestalten und die Arzneimittelsicherheit bei Rückrufen zu gewährleisten, bitten wir Sie, wie folgt zu verfahren:
Arzneimittel, die in die Spital-Pharmazie zurückgesendet werden, sollten in Tüten verpackt und entsprechend gekennzeichnet werden. Somit wird eine Unterscheidung der Arten der Rücksendungen besser ermöglicht.
Dabei sollten Arzneimittel zur Entsorgung separat von Retouren sowie von Rückrufen geschickt werden, damit eine zügige Weiterbearbeitung durch uns gewährleistet werden kann.
Grundsätzlich gilt folgendes Verfahren zur Rücksendung von Arzneimitteln:
-        Retournierte Waren zur Gutschrift und Betäubungsmittel zur Entsorgung benötigen einen Retourenschein.
-        Alle anderen Waren zur Entsorgung benötigen keinen Retourenschein.
-        Retournierte Kühlware muss in einer mit Kühlelement versehenen Kühlbox an uns zurückgesandt werden.
-        Den Waren eines Rückrufes ist der Rückrufzettel mit dem roten Rand beizulegen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

PM 31-2006

[25. Jul. 2006] Weiterempfehlen Weiterempfehlen