Als Nicht zugelassene Arzneimittel (NZA) werden in einem Drittland vertriebene Arzneimittel bezeichnet, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Diese dürfen grundsätzlich nur importiert werden, wenn kein gleichwertiges Arzneimittel in der Schweiz zugelassen ist. Genauere Hinweise siehe unter www.swissmedic.ch> Bewilligungen > Sonderbewilligungen > Humanarzneimittel.
Gemäss Beschluss der AMK-Sitzung nahm die Spital-Pharmazie ab Dezember 2009 anstelle von Calcium Sandoz® D3 F Kautabletten und Calcium Sandoz D3 FF Sachets Calcimagon und Calcimagon-forte Kautabletten an Lager (siehe Arzneimittelliste).