Als Nicht zugelassene Arzneimittel (NZA) werden in einem Drittland vertriebene Arzneimittel bezeichnet, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Diese dürfen grundsätzlich nur importiert werden, wenn kein gleichwertiges Arzneimittel in der Schweiz zugelassen ist. Genauere Hinweise siehe unter www.swissmedic.ch> Bewilligungen > Sonderbewilligungen > Humanarzneimittel.