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Nr. 12/2008 Heparin Katheterspülungen

Aufgrund der aktuellen Rückrufe zu Heparin kommt es zu einem weltweiten Engpass in der Belieferung mit Heparin Ampullen.



 

Die niedrig dosierten Heparin Ampullen 500 IE./5ml werden ab Mittwoch durch Ware der Firma Sintetica ersetzt, welche nicht vom Rückruf betroffen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Heparin Ampullen von Bichsel weiter angewendet werden, da nur ein geringfügiges Risiko besteht.

In Rücksprache mit der Pflegedienstleitung, Frau Germaine Eze, weisen wir nachdrücklich auf die gültigen Richtlinien hin, welche im Folgenden zusammengefasst wurden:

Situation
Spülen mit Heparin
Spülen mit NaCl 0.9%
Pflegerichtlinie
Blutentnahme aus implantierten Kathetersystemen (Port-a-Cath)
JA
--
13.4.2
Blutentnahme aus peripheren / zentralen Kathetern
NEIN
JA
14.2.1

Spülen eines verstopften Katheters* (peripher und zentral)

JA
(erst nach erfolgreichem mechanischem Entstopfen mit 1ml NaCl 0.9%)

JA
(zum mechanischen Entstopfen)

13.3.5
Abstöpseln eines peripheren Katheters
NEIN
JA
Hygiene-RL 01.05
Dialysekatheter
NEIN (Verwendung von Citra-Lock gemäss RL)
NEIN
13.5.1

*Verstopfte Venenverweilkanülen, welche nicht mit NaCl 0.9% entstopft werden können, dürfen nicht mit Heparin reaktiviert werden, sondern müssen gezogen werden (RL 13.3.5).

Die konsequente Einhaltung der obigen Richtlinien kann den Verbrauch an «Katheter-Heparin» deutlich senken und so die Verfügbarkeit des Produktes für die festgelegten Anwendungen vorübergehend sicherstellen.


PM 12-2008

[25. Mär. 2008] Weiterempfehlen Weiterempfehlen