Nr. 12/2008 Heparin Katheterspülungen
Die niedrig dosierten Heparin Ampullen 500 IE./5ml werden ab Mittwoch durch Ware der Firma Sintetica ersetzt, welche nicht vom Rückruf betroffen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Heparin Ampullen von Bichsel weiter angewendet werden, da nur ein geringfügiges Risiko besteht.
In Rücksprache mit der Pflegedienstleitung, Frau Germaine Eze, weisen wir nachdrücklich auf die gültigen Richtlinien hin, welche im Folgenden zusammengefasst wurden:
Situation | Spülen mit Heparin | Spülen mit NaCl 0.9% | Pflegerichtlinie |
Blutentnahme aus implantierten Kathetersystemen (Port-a-Cath) | JA | -- | 13.4.2 |
Blutentnahme aus peripheren / zentralen Kathetern | NEIN | JA | 14.2.1 |
Spülen eines verstopften Katheters* (peripher und zentral) | JA (erst nach erfolgreichem mechanischem Entstopfen mit 1ml NaCl 0.9%) | JA (zum mechanischen Entstopfen) | 13.3.5 |
Abstöpseln eines peripheren Katheters | NEIN | JA | Hygiene-RL 01.05 |
Dialysekatheter | NEIN (Verwendung von Citra-Lock gemäss RL) | NEIN | 13.5.1 |
*Verstopfte Venenverweilkanülen, welche nicht mit NaCl 0.9% entstopft werden können, dürfen nicht mit Heparin reaktiviert werden, sondern müssen gezogen werden (RL 13.3.5).
Die konsequente Einhaltung der obigen Richtlinien kann den Verbrauch an «Katheter-Heparin» deutlich senken und so die Verfügbarkeit des Produktes für die festgelegten Anwendungen vorübergehend sicherstellen.