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Nr. 40/2005 Abgabe von Tamiflu an Privatpersonen und Krankenstationen
Aufgrund überdurchschnittlich angestiegener Nachfrage nach Tamiflu sieht sich der Lieferant gezwungen, das Präparat nur noch limitiert zu vertreiben.

Um die Versorgung für die Therapie der saisonalen Grippe oder auch der Vogelgrippe am Universitätsspital Basel und den angeschlossenen Spitälern sicherstellen zu können, werden folgende Massnahmen festgelegt:

Personalverkauf

Solange der gegenwärtige Lieferengpass anhält und der Nachschub von Tamiflu beschränkt bleibt, wird das Präparat von der Spital-Pharmazie im Rahmen des Personalverkaufs nicht mehr abgegeben.

Abgabe an Krankenstationen

Der Bezug von Tamiflu durch die Krankenstationen bleibt weiterhin möglich, wird jedoch monitorisiert. Der Einfachheit halber muss die Bestellung auf der letzten Linie des Betäubungsmittelbestellblatts erfolgen. Bestellungen müssen schriftlich erfolgen und durch einen Arzt handschriftlich visiert werden.

Allgemeine Informationen

  • Es besteht nach wie vor kein Anlass zur privaten Bevorratung von Tamiflu [2-5]
  • Die Spital-Pharmazie verfügt über ausreichend Tamiflu, um das USB und die von uns betreuten Spitäler bis zur Freigabe nationaler Tamiflulager zu versorgen

Quellen

  1. Firmenmitteilung Roche-Pharma vom 20.10.2005
  2. BAG-Bulletin 37/05
  3. Schreiben des Kantonsärztlichen Dienstes vom 15.09.2005
  4. Interne Information des USB vom 16.09.2005
  5. Dtsch Apoth Ztg 2005;145:5538


PM 40-2005

[24. Okt. 2005] Weiterempfehlen Weiterempfehlen